Befristete Arbeitnehmerüberlassungen als Krisenstrategie

Kurzarbeit ist eine bewährte Strategie in Krisenlagen, um wirtschaftliche Schäden abzuschwächen und das Überleben Ihres Unternehmens zu sichern. Es gibt jedoch auch Handlungsalternativen, wenn Ihnen die Aufträge ausbleiben. Statt Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen einzuführen, können Sie Krisen durch befristete Überlassungen von Arbeitnehmerinnen und -nehmern meistern. Timebridge in Ulm erklärt Ihnen, welche Vorteile dieses Konzept hat und wie Sie davon profitieren können.

Hand hält fallende Holzstäbe auf
©Gajus – stock.adobe.com

Wie kann Ihr Unternehmen befristete Überlassungen nutzen?

Bei dem Konzept der befristeten Überlassung von Arbeitnehmerinnen und -nehmern spricht man auch von einem befristeten Outplacement. Wenn Ihr Unternehmen in eine Krise gerät und Sie keine Aufträge mehr erhalten, können Sie das Arbeitsverhältnis Ihrer Mitarbeiterinnen und -arbeiter ruhen lassen. Mit dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses schließen Ihre Mitarbeiterinnen und -arbeiter zeitgleich einen befristeten Beschäftigungsvertrag mit einem Unternehmen für Personaldienstleistung ab.

Das Unternehmen für Personaldienstleistung vermittelt Ihre Mitarbeiterinnen und -arbeiter anschließend an Betriebe, die Aufträge haben und Arbeiterinnen und Arbeiter benötigen. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie Personalkosten einsparen, während Ihre Mitarbeiterinnen und -arbeiter beschäftigt sind.

Ist das Konzept der befristeten Überlassung von Arbeitskräften legal?

Die juristische Grundlage für dieses Konzept ist das Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses wird auch bei einem unbezahlten Urlaub oder bei der Inanspruchnahme der Elternzeit angewandt.

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis ruhen lassen, dann besteht das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und -arbeitern noch, allerdings müssen die Hauptleistungspflichten von beiden Seiten nicht erbracht werden.

Das bedeutet, dass Ihre Mitarbeiterinnen und -arbeitern keine Arbeit für Sie leisten und Sie Ihren Mitarbeiterinnen und -arbeitern keinen Lohn zahlen müssen. Ihren Mitarbeiterinnen und -arbeitern steht es dadurch frei, ein befristetes Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgeberinnen und -gebern aufzunehmen.

Ist es sinnvoll, die Personalvermittlung selbst durchzuführen?

Prinzipiell können Sie auf Personaldienstleistungen eines externen Unternehmens verzichten und die Personalvermittlungen selbst durchführen. Allerdings ist eine Entleihung von Personal ohne Personaldienstleiterinnen und -dienstleistern mit Risiken und Mehrbelastungen verbunden.

Wenn das Unternehmen, an das Sie Ihre Mitarbeiterinnen und -arbeiter verleihen, Insolvenz anmeldet, haften Sie für die befristeten Arbeitsverhältnisse. Sie müssen im Falle einer Insolvenz von Entleiherinnen und Entleihern folgenden Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Beschäftigtenverhältnis ergeben, nachkommen:

  • Arbeitslohn bzw. Gehalt
  • Lohnsteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Sonstige vertraglich festgelegte Zahlungsverpflichtungen

Die Vorteile einer professionellen und seriösen Personalvermittlung

In einer wirtschaftlich angespannt Lage stellt die mögliche Insolvenz von Entleiherinnen und Entleihern ein massives Risiko dar. Dieses Risiko kann durch Personaldienstleisterinnen und -dienstleister ausgeschaltet werden. Seriöse Personaldienstleisterinnen und -dienstleister übernehmen im Falle einer Insolvenz von Entleiherinnen und Entleihern die Haftung für alle Zahlungsverpflichtungen, die sich aus einer befristeten Überlassung von Arbeitnehmerinnen und -nehmern ergeben.

Hinzu kommt, dass Ihnen Kontroll- und Überwachungspflichten obliegen, wenn Sie Personal verleihen. Möglicherweise hat Ihr Unternehmen nicht die Kapazitäten und auch nicht den Willen, diesen Pflichten nachzukommen. Wenn Sie die Leistungen von seriösen Personaldienstleisterinnen und -dienstleistern für die Zeitarbeit in Ulm in Anspruch nehmen, dann werden Sie von diesen Pflichten entbunden.

Nach oben scrollen