FAQs zu Zeitarbeit
WAS IST ZEITARBEIT UND WIE FUNKTIONIERT SIE?
Zeitarbeit bezeichnet ein Drei-Parteien-Verhältnis, das aus einem Arbeitgeber (Verleiher), einem Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und der Zeitarbeitsfirma (Entleiher) besteht. Der Arbeitnehmer ist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und wird einem Dritten für einen bestimmten Zeitraum gegen ein Arbeitsentgelt überlassen bzw. „entliehen“. Aus diesem Grund wird auch von „Leiharbeit“ gesprochen.
Seit wann gibt es Zeitarbeit?
Zeitarbeit gibt es seit den 1950er Jahren. Ihre Anfänge hatte sie in den USA, das Unternehmen Manpower Inc. war der Pionier in Sachen „Arbeitnehmerüberlassung“. Anschließend wurde das Konzept auch in Europa bekannt und präsent.
Warum sollte man das Modell nutzen?
Zeitarbeit bietet Vorteile für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Sie bietet in erster Linie Flexibilität, die beiden Seiten zugute kommen kann.
Unternehmen bietet sie die Chance, mit zusätzlichen Leiharbeitern auch bei großem Arbeitsaufkommen die notwendige Leistung erbringen bzw. bei fallender Auftragslage ständige Personalkosten senken zu können.
Für Sie als Arbeitnehmer kann Zeitarbeit das Sprungbrett (zurück) in die Erwerbstätigkeit sein. Sie bietet die Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit unterschiedliche Unternehmen kennenzulernen, verschiedene Arbeiten durchführen zu können und so Erfahrungen zu sammeln. Zudem knüpfen Sie Kontakte, die bei Ihrer zukünftigen beruflichen Karriere (evtl. Übernahme) hilfreich sein können.
Was verdient man bei Zeitarbeit? Bekommt man das gleiche Gehalt wie Festangestellte?
Momentan liegt der Branchen-Mindestlohn für Zeitarbeiter im Westen bei 9,47€ und im Osten bei 9,27€. Ihr tatsächlicher Lohn ist allerdings davon abhängig, in welcher Entgeltgruppe Sie sind und ob es branchenspezifische Tarifverträge gibt. Es ist gesetzlich geregelt (AÜG, u.a. §8 und 9), dass Sie als Leiharbeiter bei gleicher Arbeit auch im Lohn mit festen Arbeitnehmern gleichgestellt sein müssen. Auch Zeitarbeiter haben zudem Anspruch auf Branchenzuschläge sowie Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit.
Was bedeutet „Deckelung“ im Zusammenhang mit Zeitarbeit?
Es kann vorkommen, dass Zeitarbeitnehmer durch die für sie geltenden Tarife und Branchenzuschläge mehr Gehalt bekommen, als das Stammpersonal des entleihenden Unternehmens. Ist dies der Fall, kann der Entleiher die Deckelung bei der Zeitarbeitsfirma geltend machen. Dies bedeutet, dass das Gehalt auf lediglich 90% des Gehaltes der Stammmitarbeiter „gedeckelt“ wird.
Was muss man bei einem Zeitarbeitsvertrag beachten?
Sie sollten vor allem auf drei Punkte achten:
- Überlassungserlaubnis: Diese muss vorhanden sein, denn sie belegt, dass das Unternehmen als Zeitarbeitsunternehmen tätig sein darf.
- Tarifvertrag: Welcher Tarifvertrag steht Ihnen zu?
- Gleichheitsgrundsatz: Dieser ist gewahrt, wenn Sie als Zeitarbeiter gleichen Zugang zu Kantine, Betriebskita, Betriebsrat (ab sechs Monaten im Betrieb) etc. haben.
Wer zahlt, falls ein Zeitarbeiter krank ist?
Auch hier greift die gesetzlich festgelegt Gleichstellung von (Zeit-)Arbeitnehmern. Somit ist auch bei Leiharbeitern die Zeitarbeitsfirma verpflichtet, deren Gehalt im Krankheitsfall weitere sechs Wochen zu zahlen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, so zahlt die Krankenkasse nach diesem Zeitraum Krankengeld.
Wer bekommt die Krankenmeldung in einem Krankheitsfall bei Zeitarbeit?
Die Zeitarbeitsfirma bekommt die Krankenmeldung, da sie der Arbeitgeber ist und das Gehalt zahlt.
Wie lange darf man über Zeitarbeit in einer Firma arbeiten? Wie oft ist eine Verlängerung möglich?
Grundsätzlich dürfen Sie als Leiharbeiter maximal 18 Monate am selben Arbeitsplatz arbeiten. Anschließend erlischt das Arbeitsverhältnis.
Ab wann sollte man über eine mögliche Übernahme sprechen?
Eine mögliche Übernahme sollte erst nach einigen Monaten im Betrieb angesprochen werden, allerdings auch mit ausreichend Vorlauf bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nach 18 Monaten.
Wie hoch ist die Ablösesumme bei Zeitarbeit?
Gemäß BGH gilt folgende Staffelung:
- Übernahme innerhalb der ersten drei Monate 15 % des Jahresbruttoeinkommens
- Nach 3 Monaten 12 % des Jahresbruttoeinkommens,
- Nach 6 Monaten 9 % des Jahresbruttoeinkommens,
- Nach 9 Monaten 5 % des Jahresbruttoeinkommens und
- Nach 12 Monaten keine Vermittlungsgebühr.
Oftmals legen die Zeitarbeitsfirmen das Honorar bereits in Form von Klauseln in ihren AGBs fest.
Was ist der IGZ-Tarifvertrag und wie sieht er aktuell aus?
Der IGZ-Tarifvertrag ist der Tarifvertrag des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Darin sind alle tariflichen Rahmenbedingungen festgehalten, die für Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitnehmerinnen gelten. Der Tarifvertrag beinhaltet Regelungen zur Eingruppierung der Arbeitnehmenden, zu Arbeitszeit und Arbeitszeitkonto, zum Urlaubsanspruch und nicht zuletzt der Entlohnung.
Laut dem IGZ-Tarifvertrag liegt die monatlich zu leistende Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten oder einer Vollzeitbeschäftigten bei 151,67 Stunden, was durchschnittlich 35 Wochenstunden entspricht. Überstunden werden tarifvertraglich vergütet oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Auf diesem Konto dürfen für Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen höchstens 150 Plus- oder 105 Minusstunden angesammelt werden. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können selbst entscheiden, ob sie die Überstunden ausbezahlt haben möchten oder sie in Freizeit ausgleichen möchten.
Der Urlaubsanspruch ist abhängig von der Beschäftigungszeit und liegt zwischen 24 und 30 Tagen. Zum Punkt Entlohnung gibt der Tarifvertrag Mindestlöhne für jede Entgeltgruppe vor, die regelmäßig angepasst werden.
Was gibt der Tarifvertrag zur Bezahlung vor?
Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich als Zeitarbeitnehmer oder Zeitarbeitnehmerin?
Die Bewerbung als Zeitarbeitnehmer oder Zeitarbeitnehmerin verläuft auf dieselbe Weise wie ein Bewerbungsverfahren in einem Unternehmen direkt. Deshalb ist es auch in diesem Fall wichtig, dass Ihre Motivation aus Ihrem Anschreiben deutlich hervorgeht und Ihr Lebenslauf gut strukturiert ist und keine Lücken aufweist. Bisherige Stationen, wie Ihre Schul- und Berufslaufbahn, müssen Sie natürlich durch Zeugnisse und Bescheinigungen belegen. Das heißt, folgende Dokumente gehören in Ihre Bewerbungsmappe:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse
- Schul- und Ausbildungszeugnis
- Zertifikate/Bescheinigungen