FAQs zu Zeitarbeit
WAS IST ZEITARBEIT UND WIE FUNKTIONIERT SIE?
Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) bezeichnet ein gesetzlich geregeltes Dreiecksverhältnis zwischen dem Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber), dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (Einsatzunternehmen).
Der Arbeitnehmer ist beim Zeitarbeitsunternehmen fest angestellt und wird für einen bestimmten Zeitraum einem Kundenunternehmen zur Arbeitsleistung überlassen. Umgangssprachlich wird auch von „Leiharbeit“ gesprochen.
Seit wann gibt es Zeitarbeit?
Zeitarbeit existiert seit den 1950er Jahren. Ihren Ursprung hatte sie in den USA, unter anderem durch das Unternehmen Manpower Inc. In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung seit 1972 durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzlich geregelt.
Warum sollte man das Modell nutzen?
Zeitarbeit bietet Vorteile für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Sie bietet in erster Linie Flexibilität, die beiden Seiten zugutekommen kann.
Unternehmen bietet sie die Chance, mit zusätzlichen Leiharbeitern auch bei großem Arbeitsaufkommen die notwendige Leistung erbringen, bzw. bei sinkender Auftragslage ständige Personalkosten senken zu können.
Für Sie als Arbeitnehmer kann Zeitarbeit das Sprungbrett (zurück) in die Erwerbstätigkeit sein. Sie bietet die Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit unterschiedliche Unternehmen kennenzulernen, verschiedene Arbeiten durchzuführen und so Erfahrungen zu sammeln. Zudem knüpfen Sie Kontakte, die bei Ihrer zukünftigen beruflichen Karriere (evtl. Übernahme) hilfreich sein können.
Was verdient man bei Zeitarbeit? Bekommt man den gleichen Lohn wie Festangestellte?
Die Vergütung in der Zeitarbeit richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag (z. B. GVP‑Tarifvertrag) und nach Ihrer passenden Entgeltgruppe.
Momentan gilt in der Zeitarbeit eine bundesweite tarifliche Lohnuntergrenze von 14,96€ brutto pro Stunde (EG 1). Die tatsächliche Bezahlung hängt von Ihrer Tätigkeit, Ihrer Qualifikation und möglichen Branchenzuschlägen ab.
Nach § 8 AÜG gilt grundsätzlich der Equal‑Pay‑Grundsatz. Das bedeutet: Spätestens nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz im selben Betrieb sollen Sie den gleichen Lohn erhalten wie vergleichbare Stammmitarbeiter – sofern keine wirksame tarifliche Sonderregelung gilt. In einigen Branchen gibt es Branchenzuschlagstarifverträge. Dort steigt Ihr Lohn in Stufen an und erreicht spätestens nach 15 Monaten das Niveau der Stammmitarbeiter.
Zusätzlich können Sie Anspruch auf Zuschläge für Nacht‑, Sonn‑ und Feiertagsarbeit sowie Überstunden haben, je nach Tarifvertrag. In bestimmten Branchen kommen außerdem Branchenzuschläge hinzu, die Ihren Stundenlohn weiter erhöhen können.
Was bedeutet „Deckelung“ im Zusammenhang mit Zeitarbeit?
Es kann vorkommen, dass Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer durch die für sie geltenden Tarifverträge und Branchenzuschläge einen Lohn erhalten, der über dem Entgelt vergleichbarer Mitarbeitender des Einsatzunternehmens liegt.
In diesen Fällen sieht die tarifliche Regelung eine sogenannte Deckelung vor: Der Lohn wird auf einen festgelegten Anteil des Entgelts der Stammmitarbeitenden begrenzt (häufig 90 %). Mit dem neuen GVP‑Tarifvertrag können sich die konkreten Werte und Staffelungen je nach Branche ändern. Die genaue Ausgestaltung richtet sich stets nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag und den gesetzlichen Vorgaben.
Was muss man bei einem Zeitarbeitsvertrag beachten?
Sie sollten vor allem auf drei Punkte achten:
- Überlassungserlaubnis: Diese muss vorhanden sein, denn sie belegt, dass das Unternehmen als Zeitarbeitsunternehmen tätig sein darf.
- Tarifvertrag: Welcher Tarifvertrag steht Ihnen zu?
- Gleichstellungsgrundsatz: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Gleichbehandlung hinsichtlich wesentlicher Arbeitsbedingungen, insbesondere beim Arbeitsentgelt (Equal Pay) sowie beim Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kantine).
Wer zahlt, falls ein Zeitarbeiter krank ist?
Auch hier greift die gesetzlich festgelegte Gleichstellung von (Zeit-)Arbeitnehmern. Somit ist auch bei Leiharbeitern die Zeitarbeitsfirma verpflichtet, deren Lohn im Krankheitsfall weitere sechs Wochen zu zahlen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, so zahlt die Krankenkasse nach diesem Zeitraum Krankengeld.
Wer bekommt die Krankenmeldung in einem Krankheitsfall bei Zeitarbeit?
Die Zeitarbeitsfirma bekommt die Krankenmeldung, da sie der Arbeitgeber ist und den Lohn zahlt.
Wie lange darf man über Zeitarbeit in einer Firma arbeiten? Wie oft ist eine Verlängerung möglich?
Zeitarbeitnehmer dürfen maximal 18 Monate ununterbrochen beim gleichen Unternehmen eingesetzt werden. Nach einer Pause von mehr als 3 Monaten kann ein Einsatz im selben Unternehmen wieder aufgenommen werden – dies ist auch mehrfach möglich.
Als Pause gilt jede zeitliche Unterbrechung des Einsatzes beim Unternehmen, z. B. ein Einsatz bei einem anderen Kundenunternehmen, eine Auszeit oder ein Einsatz im eigenen Unternehmen der Zeitarbeitsfirma.
Ab wann sollte man über eine mögliche Übernahme sprechen?
Eine mögliche Übernahme kann sinnvollerweise nach einer gewissen Einarbeitungszeit thematisiert werden. Spätestens gegen Ende der zulässigen Überlassungsdauer sollte rechtzeitig das Gespräch gesucht werden.
Wie hoch ist die Ablösesumme bei Zeitarbeit?
Die Höhe einer möglichen Vermittlungs- oder Ablöseprovision ist vertraglich zwischen Verleiher und Entleiher geregelt. Der BGH verlangt eine degressive Staffelung (sie sinkt mit der Einsatzdauer) und eine Höchstgrenze von 2 Bruttomonatsgehältern. Viele Zeitarbeitsfirmen wenden folgende typische Staffelung an:
- 1.–3. Monat: 15% des Jahresbruttoentgelts
- 4.–6. Monat: 12%
- 7.–9. Monat: 9%
- 10.–12. Monat: 5%
- Ab 13. Monat: 0%
Die genaue Regelung steht in den AGBs der jeweiligen Zeitarbeitsfirma.
Was ist der GVP-Tarifvertrag und wie sieht er aktuell aus?
Der GVP-Tarifvertrag ist der Tarifvertrag des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Darin sind alle tariflichen Rahmenbedingungen festgehalten, die für Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitnehmerinnen gelten. Der Tarifvertrag beinhaltet Regelungen zur Eingruppierung der Arbeitnehmenden, zu Arbeitszeit und Arbeitszeitkonto, zum Urlaubsanspruch und nicht zuletzt der Entlohnung.
Laut dem GVP-Tarifvertrag liegt die monatlich zu leistende Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten oder einer Vollzeitbeschäftigten bei 151,67 Stunden, was durchschnittlich 35 Wochenstunden entspricht. Überstunden werden tarifvertraglich vergütet oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Auf diesem Konto dürfen für Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen höchstens 150 Plus- oder 105 Minusstunden angesammelt werden. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können selbst entscheiden, ob sie die Überstunden ausbezahlt haben möchten oder sie in Freizeit ausgleichen möchten.
Der Urlaubsanspruch ist abhängig von der Beschäftigungszeit und liegt zwischen 24 und 30 Tagen. Zum Punkt Entlohnung gibt der Tarifvertrag Mindestlöhne für jede Entgeltgruppe vor, die regelmäßig angepasst werden.
Was gibt der Tarifvertrag zur Lohnzahlung vor?
Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich als Zeitarbeitnehmer oder Zeitarbeitnehmerin?
Für eine Bewerbung als Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer benötigen wir vor allem einen Lebenslauf und relevante Zeugnisse:
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse
- Schul- und Ausbildungszeugnisse
- Zertifikate oder Bescheinigungen
Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, rufen wir Sie für ein kurzes Telefonat an, um Ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten zu besprechen. So können wir schnell prüfen, welche Stellen zu Ihnen passen, und Sie direkt unseren Kunden vorstellen.
Wie läuft die Zuteilung zu einem Job ab?
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen prüfen wir Ihre Qualifikationen und Erfahrungen. Passen Sie zu den Anforderungen unserer Kunden, erstellen wir ein Profil für Ihren Einsatz und bereiten alles für den Einsatz beim Kunden vor.
Damit Sie die Tätigkeit kennenlernen und Ihre Fähigkeiten direkt zeigen können, organisieren wir häufig Probetage beim Kunden. Währenddessen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner und Karriereberater zur Seite.
Wenn der Kunde von Ihren Qualifikationen überzeugt ist, beginnt Ihr Einsatz als Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer.
Wie sehen die Stellen aus, die ich erhalten könnte?
Bei der Timebridge GmbH liegt der Schwerpunkt der Zeitarbeit klar auf Industrie und Handwerk. Wir arbeiten überwiegend mit regionalen Unternehmen zusammen und vermitteln Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer in Tätigkeiten, die vor allem in folgenden Bereichen gefragt sind:
- Gewerblich‑technische Berufe: z. B. Schlosser, Schweißer, CNC‑Fräser, CNC‑Dreher, Maschinenbediener
- Handwerkliche Tätigkeiten: z. B. Elektriker, Maler, Anlagenmechaniker oder Tischler
- Logistik & Produktion: z. B. Gabelstaplerfahrer, Kommissionierer oder Lagerarbeit
- Einsatzbereiche richten sich nach den Anforderungen unserer Kundenunternehmen in der Region Ulm, Bad Waldsee, Ravensburg und am Bodensee.
Mit nur einer Bewerbung erreichen Sie zahlreiche seriöse Unternehmen aus Industrie und Handwerk und erhöhen Ihre Chancen, eine passende Tätigkeit zu finden, Berufserfahrung zu sammeln und Ihren Lebenslauf aufzuwerten.
